Testsiegel und Awards: Was es hinsichtlich der Nutzungsrechte zu beachten gilt

Die Krönung intensiver PR-Arbeit sind zweifelsohne Testsiegel oder „Awards“, die die (Fach-)Presse den Produkten und Services des eigenen Unternehmens oder des Kunden verliehen hat. Schließlich sind in diesem Fall Fachjournalisten, die sich mit der Materie auskennen und die sich eingehend mit dem eigenen sowie den Produkten der Wettbewerber auseinandergesetzt haben, zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich beim so honorierten Beitrag um etwas ganz besonders Gutes, ja Empfehlenswertes handelt. Neben dieser Bestätigung der eigenen Arbeit sind solche Siegel und Preise vor allem hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Öffentlichkeit, Partner und potenzielle Kundschaft Gold wert.

Selbstredend, dass der Einsatz gewonnener Testsiegel und Awards in den weiteren Presse- und Marketing-Maßnahmen eine wichtige Rolle spielen sollte – sei es in konkreten Pressemitteilungen zum Erhalt des jeweiligen Siegels, als Erwähnung in der Kommunikation zu weiteren Produkten aus dem eigenen Portfolio, zur Platzierung auf den Produkt- und Unternehmens-Webseiten oder zur Integration in Verkaufsunterlagen für die Vertriebskollegen. Wie aber sieht es in diesen Fällen eigentlich mit den Nutzungsrechten aus?

Für manche Awards müssen die Nutzungsrechte erst erworben werden

Spätestens seit Berichterstattung vornehmlich online stattfindet und viele Verlage nach Wegen suchen, ihre häufig gratis abrufbaren Inhalte zu monetarisieren, ist auch die Nutzung von Awards und Testsiegeln nicht mehr automatisch kostenlos –  selbst für diejenigen Unternehmen, denen sie verliehen wurden. Die Publisher haben den Wert ihrer Testsiegel für die Unternehmen, deren Produkte sie bewerten, durchaus erkannt – und lassen sich deren Verwendung außerhalb ihrer eigenen Publikationen je nach Größe und Wichtigkeit durchaus teuer bezahlen. Andere Verlage erheben zwar keine Gebühren für die Nutzung der Awards, geben aber sehr wohl vor, wo und in welcher Form diese für nicht-redaktionelle Zwecke verwendet werden dürfen – verständlich, schließlich steht das Siegel auch für die Professionalität und Glaubwürdigkeit der herausgebenden Redaktion.

 

 

Im PR-Alltag bedeutet das also, dass zumindest vor der öffentlichen, sicherheitshalber aber auch vor der internen Nutzung von durch die Presse verliehenen Awards auf jeden Fall beim jeweiligen Verlag oder der Redaktion die an die Verwendung geknüpften Bedingungen und eventuelle Kosten abgefragt werden sollten.

Wer Awards und Testsiegel ohne eine solche Rückversicherung nutzt, läuft im besten Fall Gefahr, für Verstimmung bei der betreffenden Publikation zu sorgen, im schlimmsten Fall drohen Rechtsstreit und sogar Strafzahlungen – so kann sich ein anfänglicher PR-Erfolg ganz schnell in das Gegenteil von guter Pressearbeit umkehren und den guten Kontakt zur betreffenden Redaktion nachhaltig belasten.

Nutzungsbedingungen für das ganze Team transparent machen

Sind die Nutzungsbedingungen aber erst einmal abgefragt und etwaige Zahlungsmodalitäten geklärt und abgeschlossen, steht der Präsentation der Awards und Siegel in und auf den eigenen Veröffentlichungen nichts mehr im Wege. Allerdings sollten die Bedingungen idealerweise für sämtliche Kollegen im eigenen Unternehmen sowie externen Partnern wie Agenturen oder Kunden, die zukünftig eventuell mit den betreffenden Awards und Siegeln arbeiten könnten, einsehbar sein – zum einen, damit die im Falle eines Nutzungswunsches nicht erneut in Rücksprache mit der jeweiligen Publikation gehen, zum anderen aber auch, weil sich vielleicht ergeben hat, dass die an die Verwendung der Awards geknüpften Bedingungen oder Kosten nicht zu erfüllen sind und deswegen von einer Nutzung vollständig oder in Teilbereichen abgesehen wird und Kollegen darüber im Bilde sein müssen.

Die Frage, wo diese Informationen am besten gespeichert werden, damit sie auf Anhieb und für jeden, der eventuell mit den betreffenden Siegeln und Awards in Kontakt kommt, ersichtlich sind, muss wohl jedes Team entsprechend der eigenen Workflows, Tools und Prozesse selbst beantworten – von geteilten Excel-Dateien über Grafik-Archive bis hin zu Offline-Listen sind diverse Szenarien denkbar. Am praktischsten ist es natürlich, wenn solche Informationen zusammen mit den Award-Grafiken direkt dort digital ablegt werden können, wo auch das Clipping des zugehörigen Test-Artikels liegt. In greenpulse, unserer intuitiven und mächtigen Clipping-Datenbank, lassen sich sämtliche Informationen zu den Nutzungsrechten sowie die Award-Grafiken selbst direkt im Clipping-Eintrag des jeweiligen Artikels hinterlegen. Dadurch sieht nicht nur jeder Mitarbeiter auf einen Blick, ob und wie er die Siegel verwenden darf, sie können bei Bedarf und entsprechender Nutzungserlaubnis auch direkt und automatisiert in Reports und auf den eigenen Webseiten eingebunden werden – manuelles Hochladen oder Einfügen entfällt. Das spart Zeit und damit ist vor allem sichergestellt, dass die preisgekrönte PR-Arbeit auch nach dem Erhalt der Auszeichnung glänzt.

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